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Zandvoort
Divers, publié sur Kohiki
Belgien
Die Belgische Bürgerinitiative "Werkgroep Morkoven" kämpft
gegen KinderschänderSeit dem Fall Dutroux versucht die belgische
Bürgerinitiative "Werkgroep Morkoven" Kinderschänder
aufzuspüren und sie ihrer Strafe zuzuführen. So hat diese Initiative
auch zum Ausheben des bisher wohl weltweit größten Ringes einer
Kinderschänderbande in den Niederlanden mit zahlreichen Verbindungen
nach Deutschland usw. geführt (nähere Infos s.a. kindesmißbrauch).
Die Methoden der Werkgroep Morkoven sind umstritten, ... aber offensichtlich
sehr erfolgreich...
Leider:
Die Österreichische Zeitung "Der Standard" meldet am 23.07.1998
Verdächtiger bald wieder frei Kinderporno: Kritik an holländischen
Behörden Den Haag/Wien - Der Hauptverdächtige des holländischen
Kinderporno-Rings, Robbie van der Plancken, soll nach Angaben der Tageszeitung
De Telegraaf noch diese Woche freikommen. Er sitzt zur Zeit in Italien
in Untersuchungshaft, ihm wird vorgeworfen, seinen mutmaßlichen
Komplizen Gerrit Ulrich erschossen zu haben. Dem Zeitungsbericht zufolge
gehe die italienische Polizei von einem Unfall aus, der Mann werde sich
daher nur wegen fahrlässiger Tötung verantworten müssen.
Beteiligung an der Herstellung von Kinderpornographie sei in der italienischen
Anklageschrift nicht enthalten, heißt es in De Telegraaf.
Die Bilder mißbrauchter Kinder
aus dem Bestand des Pornohändlers in Zandvoort sollen sich noch weiter
im Internet befinden, berichtet eine andere niederländische Tageszeitung.
Generell wird in der holländischen Öffentlichkeit dieser Tage
die Kritik am Verhalten der Polizei, die nur sehr lasch gegen Kindesmißbrauch
vorgehe, immer heftiger. Vorwürfe kommen mittlerweile auch aus Belgien.
Carien Hutsebaut vom belgischen Internationalen Zentrum für mißbrauchte
Kinder (ICMAC) meinte, Holland sei sich wohl noch immer nicht der Rolle
bewußt, die das Land bei Produktion und Verbreitung kinderpornographischen
Materials spiele. Das Institut schätzt, daß es in Europa 4,8
Millionen Konsumenten von Kinderpornos gebe.
_________________________________________________________________
Österreich
Die Österreichische Zeitung "Der Standard" meldet am 23.07.1998
Neue "Watch Group" in Österreich Die Bilder mißbrauchter
Kinder aus dem Bestand des Pornohändlers in Zandvoort sollen sich
noch weiter im Internet befinden, berichtet eine niederländische
Tageszeitung. Das belgische Internationale Zentrum für mißbrauchte
Kinder (ICMAC) schätzt, daß es in Europa 4,8 Millionen Konsumenten
von Kinderpornos gebe. Auch in Österreich zieht der Fall weitere
Kreise. Justizminister Nikolaus Michalek (ÖVP) fordert internationale
Zusammenarbeit gegen die Verbreitung illegaler Inhalte über das Internet,
seine Parteikollegin Maria Rauch-Kallat, VP-Generalsekretärin, präsentierte
am Mittwoch gemeinsam mit dem Institut für Gewaltverzicht eine "Internet-Watch-Group",
der man ab nun illegale Aktivitäten im Netz melden kann (http://www.mediapark.at).
Die SPÖ-Europa-Abgeordnete Maria Berger wiederum forderte neben einer
"Cyber-Polizei" ein "Gütesiegel" für Reisebüros,
Fluglinien und Hotels, um dem Sextourismus einen Riegel vorzuschieben.
Dazu sollten alle EU-Länder nach österreichischem Vorbild im
Ausland begangener Kindesmißbrauch auch im eigenen Land strafen.
PAGE COMPLETE
Weitere Infos und eine Möglichkeit,
Ihre Meinung auf diese Homepage zu bringen, finden Sie unter
(Konkrete Hilfe für Kinder)
Schon seit einiger Zeit bin ich am
Überlegen, was ich/wir “als Normalsterbliche" gegen den
Kindesmißbrauch tun können.
Dabei habe ich auch die Gründung
einer entsprechenden Initiative erwogen.
Im Anschluß einige der Gedanken,
die ich dazu habe...
Ihre Meinung ist gefragt !!!
Was halten Sie von einer solchen Tätigkeit???
Vielleicht schicken Sie mir ein Mail mit Ihren Ansichten dazu.
eMail Thomas Hesbacher
Ich möchte Ihre Ansichten und
Anregungen gerne auf der Seite allen Interessierten zur Verfügung
stellen. Teilen Sie mir daher bitte auch mit, wenn dieses Mail nur an
mich gerichtet ist, sprich auf dieser Seite nicht veröffentlicht
werden soll oder wenn ich es ohne Angabe Ihres Namens/Ihrer eMail-Adresse
veröffentlichen soll. Bisher eingegangene Meinungen und Kommentare
finden Sie unter KoHiKi_Meinungen.html
Möglichkeiten:
- “virtuelle Initiative", um die modernen Kommunikationsmittel
zu nutzen, da es sich um ein bundesweites Problem handelt und nicht auf
einzelne Regionen reduziert werden kann.
- Diskussionen und als Chat oder zumindest Veröffentlichung der Gedanken
und Ergebnisse im Web
- Möglichkeit für Mitglieder und Interessierte, über per
eMail oder auf anderem Wege Stellung zu nehmen und/oder Anregungen einzubringen,
die dann wiederum veröffentlicht werden.
Inhaltlichen Umfang der Tätigkeit:
- Info-Veranstaltungen in Schulen / vor Eltern / in Zusammenarbeit mit
der Polizei
- Unterstützung von Fahndungen (Mitglieder bekommen Fahndungsfotos
per Mail/per Fax/per Post - was zumindest den psychologischen Fahndungsdruck
erhöht)
- ggf. Aussetzung von Belohnungen
- Öffentlichkeitsarbeit (auch für potentielle Straftäter
um zumindest "Nachahmer" so weit wie möglich abzuschrecken)
- Klarstellung, daß Sexualstraftäter zur untersten sozialen
Gruppe in den Gefängnissen gehören und auch von den Mitgefangenen
verachtet werden. (viele der nach spektakulären Fällen verurteilten
wurden in ihren Gefängnissen schon tätlich angegriffen und z.T.
erheblich verletzt. Einige begingen schon Selbstmord, viele sitzen "zu
ihrem eigenen Schutz vor Mitgefangenen" in Einzelzellen.)
- Klarmachen, daß auch die eigenen Familien Nachteile erlangen.
Die Familien überführter Mörder mussten aus ihrer bisherigen
Umgebung wegziehen, teilweise unter Polizeischutzgestellt werden usw.
- In den USA laufen z.B. schon seit Jahren Programme, mit kriminalitätsgefährdeten
Jugendlichen Gefängnisse zu besuchen und die Realität dort erleben
zu lassen. Die Jugendlichen werden zum Teil von Richtern dazu verurteilt,
sich das Gefängnis anzusehen.
- Hinweise auf die Technik und die Trefferquote des genetischen Fingerabdrucks.
(Umfangreiche Infos zum Thema genetischer Fingerabdruck bietet http://www.polizei.rlp.de/060dienststellen/070landeskriminalamt/040technik/020dna/top.htm
) Ich habe manchesmal das Gefühl die Verbrecher können die Treffergenauigkeit
nicht richtig einschätzen (z.B. Ronny R., der Mörder von Christina
Nytsch, Spitzname Nelly, ermordet 16.03.1998 im Alter von 11 Jahren nahm
freiwillig an der gentechnischen Reihenuntersuchung zur Täterermittlung
teil.) Ich denke, die Infos über den genetischen Fingerabdruck würde
sehr zur Abschreckung beitragen.
Infos zum Thema Genetischer Fingerabdruck:
http://rhein-zeitung.de/on/98/04/15/topnews/rlpgen.html
Rheinland-Pfälzische Gendatei: DNA entlarvt Wiederholungstäter
Diplom-Biologe Rainer Wenzel präsentiert im LKA in Mainz eine Schablone
mit drei DNA-Teilprofilen.
Mainz - Ein Beamter vom Erkennungsdienst packte die achtlos weggeworfenen
Zigarettenkippen am Tatort eines Einbruchs in einer rheinland-pfälzischen
Poststelle ein. Mit Hilfe einer Genanalyse untersuchte der Biologe beim
Landeskriminalamt (LKA), Rainer Wenzel die Speichelreste an der Kippe.
Dieses DNA-Profil wurde zum ersten genetischen Fingerabdruck der bislang
einzigen deutschen Gendatei, die das rheinland-pfälzische LKA 1996
in Mainz aufbaute. Zusammen mit Zeugenaussagen, Überwachungskameras
und einer Festnahme half der genetische Fingerabdruck, die Serie von Einbrüchen
einer Rumänenbande aufzuklären und die Täter hinter Schloß
und Riegel zu bringen."Eine bundesweite Gendatei darf nicht lediglich
auf die Überführung von Sexualstraftätern beschränkt
sein", fordert LKA- Präsident Hans-Heinrich Preußinger.
Die jüngsten Fälle von Gewaltverbrechen an Kindern wie Christina
Nytsch aus Strücklingen und Markus Wachtel aus Peine zeigten die
Bedeutung des genetischen Fingerabdrucks für die Aufklärung
von Wiederholungstaten. Häufiger aber würden Menschen in ihren
eigenen vier Wänden beraubt - und das nicht selten von organisierten
Banden. Angesichts offener Grenzen plädiert Preußinger auch
für eine europaweite Gendatei - "aber erst, wenn die noch erheblichen
Datenschutzprobleme gelöst sind". Alle zwölf Monate werden
Daten gegebenenfalls gelöscht Daß die Datei in Rheinland-Pfalz
politisch umumstrittenen ist, liegt nach übereinstimmenden Aussagen
aus den Parteien an den umfassenden Datenschutzbestimmungen. In Mainz
folgten die Kriminologen den Empfehlungen des Landesdatenschutzbeauftragten.
"Wichtig ist die Kontrolle über die Eingabe der verschlüsselten
Daten und den Zugriff darauf", sagt Helmut Eiermann, der für
den technischen und organisatorischen Datenschutz beim LKA zuständig
ist. Alle zwölf Monate werden personenbezogene Datensätze automatisch
daraufhin überprüft, ob sie noch von Bedeutung sind und gegebenenfalls
gelöscht. Für eine bundesweite Gendatei raten die rheinland-pfälzischen
Datenschützer ebenfalls zu automatisierten Prüfungen sowie zu
einer deutlichen Trennung zwischen den Bearbeitern, die Daten eingeben,
und denen, die zu Abfragen befugt sind. Zwar sind mittlerweile die Voraussetzungen
und Grenzen genetischer Untersuchungen in Strafverfahren geregelt worden,
aber die Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern vermissen noch
eine Festlegung, ob und in welchen Grenzen die Ergebnisse der DNA-Analysen
in Datenbanken gespeichert und genutzt werden dürfen.
Datenschützer: Mißbrauch
verhindern
"Der Bundesgesetzgeber sollte ein striktes Verwendungsverbot für
sogenannte Überschußinformationen erlassen", fordert Datenschützer
Klaus Globig. Sollten eines Tages genetische Veranlagungen aus der DNA-Analyse
erkennbar werden, wollen die Datenschützer Mißbrauch damit
verhindern. Von den jährlich in Mainz untersuchten rund 4.000 Spuren
wie Blut, Speichel, Sperma oder Haare und Hautgewebe wandert nur ein Bruchteil
in die Datei. Die Ermittler identifizierten 138 von 455 gespeicherten
Personen und konnten somit rund 250 von 1.000 Spuren von über 660
Tatorten zuordnen. "Mit herkömmlichen Mitteln hätten wir
etwa 100 Spuren identifizieren können", räumt Wenzel ein.
Auch zur Entlastung eines VerdächtigenDen Beweiswert des genetischen
Fingerabdrucks zur Identifizierung eines Täters oder - ebenso wichtig
- zur Entlastung eines Verdächtigen setzen Kriminaltechniker mit
dem des herkömmlichen Fingerabdrucks gleich. Die Gen-Muster zeigen
ein für jeden Menschen charakteristisches Profil. Anhand von Populationsstudien
berechnet der Gutachter, wie häufig Merkmale aus dem Erbgut in bestimmten
Bevölkerungsgruppen vorkommen. Einziges Handicap: Bei Blutsverwandten
sind diese Merkmale sehr ähnlich, bei eineiigen Zwillingen sogar
völlig identisch. dpa
Die Presse meldet am 24. Mai 2000:
Mit Haaren dem Verbrecher auf der Spur
BKA entwickelt neues Analysesystem zur Täterüberführung
- Kersten erwartet steigende Aufklärungsquote
Wiesbaden. Ein Kopfhaar, eine Bartstoppel
oder ein Wimpernhaar könnte Tausenden von Verbrechern künftig
zum Verhängnis werden. Das Bundeskriminalamt in Wiesbaden stellte
am Mittwoch in Wiesbaden eine weltweit neue Art von DNA-Analyse vor, die
es erstmals erlaubt, den so genannten genetischen Fingerabdruck auch anhand
von ausgefallenen Haaren zu erstellen. «Wir glauben, dass die Aufklärung
von Straftaten dadurch erheblich steigen wird», betonte BKA-Präsident
Ulrich Kersten.
Bislang konnten die Kriminaltechniker die überwiegende Mehrheit der
Haarspuren, die am Tatort gefunden wurden, nicht verwerten, wie der Chef
des Bundeskriminalamts erklärte. Denn in 95 Prozent der Fälle
handelt es sich um abgestorbene Haare, an denen kein frisches Zellmaterial
mehr haftet. Frisches Zellmaterial aber war nach den bislang vorliegenden
Analysemethoden für die Rekonstruktion eines genetischen Fingerabdrucks
notwendig. In einem zweijährigen Forschungsprojekt entwickelten Experten
des BKA nun mehrere neue Nachweismethoden, die es erlauben, auch aus der
in Haaren enthaltenen Erbinformation den genetischen Code abzulesen.
Dazu werden, wie der BKA-Biologe Andreas Hellmann erklärte, die am
Tatort gefundenen Haare zunächst schonend aufgelöst und die
DNA-Information aus ihnen herausgefiltert. Im Gegensatz zu frischen Körperzellen
finden sich in Haaren nur noch Bruchstücke der DNA. Die Experten
im Bundeskriminalamt entwickelten daher neue Reagenzien, mit denen es
möglich ist, auch aus diesen Bruchstücken der menschlichen Erbinformation
den genetischen Fingerabdruck abzulesen.
Die vom Bundeskriminalamt entwickelte Haaranalyse bietet der Kriminalpolizei
bislang ungeahnte Möglichkeiten. «Haare werden in großer
Zahl an Tatorten gefunden», unterstrich Kersten. «Alle 15
Minuten verliert ein Mensch durchschnittlich ein Haar.» Der BKA-Chef
sprach vor diesem Hintergrund von einer «neuen Dimension bei der
Personenidentifizierung». Das neue System, das auch den Landeskriminalämtern
und den Bundespolizeien anderer Staaten zur Verfügung gestellt werden
soll, werde die Zahl der mit Hilfe von DNA-Analyse aufgeklärten Verbrechen
weiter steigern.
Was passiert in anderen Ländern:
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Europaweiter Vergleich
Nicht überall in Europa werden
Kinderschänder hart bestraft
Für die Strafverfolgung der Täter gelten zum Teil sehr unterschiedliche
Vorschriften.
Niederlande:
Besitz, Produktion und Handel mit Kinderpornographie ist seit 1986 strafbar,
ebenso wie Kinderhandel und sexueller Kindesmißbrauch. Schon der
Besitz einzelner Abbildungen mit Kinderpornographie kann mit bis zu sechs
Jahren Haft bestraft werden, doch hat es nach Angaben des ehemaligen Justizministers
Ernst Hirsch Ballin noch nie auch nur eine einzige Verurteilung in dieser
Sache gegeben. Wiederholt wurden dagegen überführte Kinderschänder
und Kinderpornographie-Händler zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt.
Bei sexuellem Mißbrauch von Kindern ab zwölf Jahren kann die
Justiz erst eingreifen, wenn ein Betroffener Anzeige erstattet, zum Beispiel
das Kind selbst, ein Lehrer oder ein Familienmitglied. Bei kleineren Kindern
wird von Amts wegen ermittelt.
Belgien:
Der Besitz von Kinderpornographie wird mit Haftstrafen von einem Monat
bis einem Jahr und einer Geldstrafe von 100 bis 1000 Franc bestraft. Wer
Kinderpornographie ausstellt, verkauft, vertreibt, herstellt oder importiert,
muß mit fünf bis zehn Jahren Haft und einer Geldstrafe von
500 bis 10 000 Franc rechnen. Bei einem Bandenverbrechen können zehn
bis 15 Jahre Zwangsarbeit und Geldstrafen von 500 bis 50 000 Franc verhängt
werden.Kinderhandel wird als Menschenhandel mit ein bis 15 Jahren Haft
beziehungsweise Zwangsarbeit (bei Bandenverbrechen) sowie Geldstrafe bis
25 000 Franc belegt. Beim Handel mit Minderjährigen zu Prostitutionszwecken
erhöhen sich diese Strafen noch.Deutschland: Produktion und Besitz
von Kinderpornographie ist strafbar. Für die Herstellung drohen Haftstrafen
von drei Monaten bis fünf Jahren. Der Besitz wird mit bis zu einem
Jahr Haft oder Geldstrafe geahndet. Der Handel mit Kindern ist als Menschenhandel
strafbar.Wer Kinder sexuell mißbraucht, erhält, je nach Schwere
der Tat, sechs Monate bis 15 Jahre Haft. Stirbt das Opfer, kann der Täter
mit bis zu lebenslanger Haft bestraft werden. In minderschweren Fällen
ist auch eine Geldstrafe möglich.
Großbritannien:
Produktion, Besitz und Vertrieb unzüchtiger Abbildungen von Kindern
wird mit Haft bis zu sechs Monaten und/oder einer Geldstrafe von bis zu
5 000 Pfund bestraft. Kinderhandel kann als Kindesentführung und
Anstiftung von Kindern zur Prostitution(jeweils bis zu sieben Jahren Haft)
verfolgt werden. Auf sexuellen Mißbrauch eines Kindes steht bis
zu zwei Jahren Haft. Bei Vergewaltigung droht eine lebenslange Freiheitsstrafe.Frankreich:
Herstellung, Vertrieb und Weitergabe von Kinderpornographie wird mit Höchststrafen
von drei Jahren Haft und 500 000 Franc Geldstrafe geahndet, gewerbsmäßiger
Handel mit bis zu fünf Jahren Haft und 2,5 Millionen Franc.
Schweiz:
Produktion von Kinderpornographie wird mit Geld- oder Haftstrafe geahndet.
Noch in diesem Jahr soll auch der Besitz unter Strafe gestellt werden.
Bislang gilt dies nur für die Einfuhr. Auf Menschenhandel stehen
mindestens sechs Monate Haft.Italien: Produktion und Besitz von Kinderpornographie
sind strafbar. Sexueller Mißbrauch von Kindern wird mit einer Höchststrafe
von zwölf Jahren geahndet.Spanien: Weder Besitz noch Produktion von
Kinderpornographie sind strafbar. Der sexuelle Mißbrauch von Kindern
wird mit Haft zwischen sechs Monaten und zwei Jahren bestraft.Schweden:
Bei Herstellung von Kinderpornographie droht eine Höchststrafe von
vier Jahren Haft. Der Besitz soll im nächsten Jahr unter Strafe gestellt
werden. Dazu müssen die Verfassungsbestimmungen zur Pressefreiheit
geändert werden. Einen Straftatbestand Kinderhandel gibt es nicht.Der
sexuelle Mißbrauch von Kindern wird mit maximal zehn Jahren Haft
bestraft. Bei einem entsprechenden Verdacht müssen Beschäftigte
des öffentlichen Dienstes wie Kindergärtner und Lehrer Anzeige
erstatten.Dänemark: Wer Kinderpornographie herstellt oder damit handelt,
kann eine Haftstrafe von bis zu sieben Monaten erhalten. Auf sexuellen
Mißbrauch von Kindern steht eine Höchststrafe von zehn Jahren
Haft. Kinderhandel existiert nicht als Straftatsbestand.Österreich:
Herstellung und Vertrieb werden mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft,
geschieht dies gewerbsmäßig, mit drei Jahren Gefängnis.
Besitz kann mit bis zu sechs Monaten Haft geahndet werden. Der Handel
mit Kindern wird als Menschenhandel mit ein bis zehnJahren Haft bestraft.
Auf sexuellen Mißbrauch von Kindern stehen, je nach Schwere derTat,
Strafen zwischen sechs Monaten und 20 Jahren. Darüber hinaus wird
«Entführung Minderjähriger aus der Erziehungsgewalt der
Eltern» mit sechs Monaten bis fünf Jahren Haft bestraft. Griechenland:
Entführung von Kindern für pornographische Zwecke wird mit Haft
zwischen neun Monaten und drei Jahren bestraft. Bei Kinderhandel ist die
Höchststrafe zehn Jahre.
Tschechien:
Herstellung und Besitz von Kinderpornographie wird mit zwei bis sechs
Jahres Haft bestraft. Bei sexuellem Mißbrauch von Kindern werden
Strafen von zwei bis zehn Jahren verhängt. Kinderhandel kann nach
den Paragraphen über Nötigung und Freiheitsberaubung verfolgt
werden. Polen: Produktion, Besitz und Vertrieb von Kinderpornographie
wird mit Haftstrafen von bis zu zwei Jahren belegt. Bei sexuellem Mißbrauch
liegt das Strafmaß zwischen sechs Monaten und zehn Jahren.Rumänien:
Herstellung, Verbreitung und Besitz mit dem Ziel der Verbreitung von Pornographie
wird mit einer Geldstrafe oder Haft zwischen drei Monaten und zwei Jahren
bestraft. Auf «Sklavenhaltung und - handel» stehen drei bis
zehn Jahre Haft. Sexueller Mißbrauch von Kindern wird auf Antrag
verfolgt. Da es keinen eigenen Straftatsbestand gibt, werden je nach Geschlecht
der Opfer die Paragraphen über die generell verbotene Homosexualität
oder über Vergewaltigung, Geschlechtsverkehr mit Minderjährigen
und Verführung angewendet. Für den Mißbrauch von Jungen
könnendementsprechend Strafen von zwei bis sieben Jahren Haft verhängt
werden, bei Mißbrauch von Mädchen je nach Straftatbestand ein
bis 15 Jahre.
Bulgarien:
Es gibt keine besonderen strafrechtlichen Vorschriften zur Verfolgung
von Sexverbrechen an Kindern. Das gilt auch für die Herstellung und
den Besitz von Kinderpornographie sowie den Handel mit Kindern.Ungarn:
Herstellung und Vertrieb von Kinderpornographie wird mit Freiheitsentzug
von zwei bis acht Jahren geahndet. Wer Kinder sexuell mißbraucht,
muß, je nach Art und Schwere des Falls, mit Freiheitsentzug von
einem bis 15 Jahren rechnen. Kinderhandel wird als widerrechtliche «Veränderung
des familiären Status» behandelt und kann mit bis zu zehn Jahren
Haft bestraft werden.
Türkei:
Sexueller Mißbrauch von Kinder wird mit mindestens fünf Jahren,
in schweren Fällen zehn Jahren Freiheitsentzug bestraft. Wer Kinder
zur Prostitution veranlaßt, muß mit zwei Jahren Haftstrafe
rechnen.
Estland:
Hersteller von Kinderpornographie müssen mit zwei bis fünf Jahren
Haft rechnen, der Besitz kann mit Haft bis zu drei Jahren bestraft werden.
Sexueller Kindesmißbrauch wird mit bis zu zehn Jahren Gefängnis
geahndet, Kinderhandel mit bis zu sieben Jahre Haft.
Litauen:
Herstellung und Vertrieb von Pornographie wird mit Geldbußen oder
bis zu zwei Jahren Haft bestraft, sexueller Mißbrauch von Kindern
mit Haft zwischen drei und 15 Jahren.
Ukraine:
Der sexuelle Mißbrauch von Kindern ist in den Strafgesetzen der
Ukraine weitgehend nicht erfaßt. Das UNO-Kinderhilfswerk Unicef
unterstützt die Regierung in Kiew bei derEntwicklung einer besseren
Gesetzgebung zum Schutz von Kindern. Nach Angaben von Alla Solowjowa,
Unicef-Koordinatorin in der Ukraine, sind die existierenden Gesetze im
internationalen Vergleich völlig unzureichend.
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Belgien
Die Belgische Bürgerinitiative "Werkgroep Morkoven" kämpft
gegen KinderschänderSeit dem Fall Dutroux versucht die belgische
Bürgerinitiative "Werkgroep Morkoven" Kinderschänder
aufzuspüren und sie ihrer Strafe zuzuführen. So hat diese Initiative
auch zum Ausheben des bisher wohl weltweit größten Ringes einer
Kinderschänderbande in den Niederlanden mit zahlreichen Verbindungen
nach Deutschland usw. geführt (nähere Infos s.a. kindesmißbrauch).
Die Methoden der Werkgroep Morkoven sind umstritten, ... aber offensichtlich
sehr erfolgreich...
Leider:
Die Österreichische Zeitung "Der Standard" meldet am 23.07.1998
Verdächtiger bald wieder frei Kinderporno: Kritik an holländischen
Behörden Den Haag/Wien - Der Hauptverdächtige des holländischen
Kinderporno-Rings, Robbie van der Plancken, soll nach Angaben der Tageszeitung
De Telegraaf noch diese Woche freikommen. Er sitzt zur Zeit in Italien
in Untersuchungshaft, ihm wird vorgeworfen, seinen mutmaßlichen
Komplizen Gerrit Ulrich erschossen zu haben. Dem Zeitungsbericht zufolge
gehe die italienische Polizei von einem Unfall aus, der Mann werde sich
daher nur wegen fahrlässiger Tötung verantworten müssen.
Beteiligung an der Herstellung von Kinderpornographie sei in der italienischen
Anklageschrift nicht enthalten, heißt es in De Telegraaf.
Die Bilder mißbrauchter Kinder aus dem Bestand des Pornohändlers
in Zandvoort sollen sich noch weiter im Internet befinden, berichtet eine
andere niederländische Tageszeitung. Generell wird in der holländischen
Öffentlichkeit dieser Tage die Kritik am Verhalten der Polizei, die
nur sehr lasch gegen Kindesmißbrauch vorgehe, immer heftiger. Vorwürfe
kommen mittlerweile auch aus Belgien. Carien Hutsebaut vom belgischen
Internationalen Zentrum für mißbrauchte Kinder (ICMAC) meinte,
Holland sei sich wohl noch immer nicht der Rolle bewußt, die das
Land bei Produktion und Verbreitung kinderpornographischen Materials spiele.
Das Institut schätzt, daß es in Europa 4,8 Millionen Konsumenten
von Kinderpornos gebe.
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Österreich
Die Österreichische Zeitung "Der Standard" meldet am 23.07.1998
Neue "Watch Group" in Österreich Die Bilder mißbrauchter
Kinder aus dem Bestand des Pornohändlers in Zandvoort sollen sich
noch weiter im Internet befinden, berichtet eine niederländische
Tageszeitung. Das belgische Internationale Zentrum für mißbrauchte
Kinder (ICMAC) schätzt, daß es in Europa 4,8 Millionen Konsumenten
von Kinderpornos gebe. Auch in Österreich zieht der Fall weitere
Kreise. Justizminister Nikolaus Michalek (ÖVP) fordert internationale
Zusammenarbeit gegen die Verbreitung illegaler Inhalte über das Internet,
seine Parteikollegin Maria Rauch-Kallat, VP-Generalsekretärin, präsentierte
am Mittwoch gemeinsam mit dem Institut für Gewaltverzicht eine "Internet-Watch-Group",
der man ab nun illegale Aktivitäten im Netz melden kann (http://www.mediapark.at).
Die SPÖ-Europa-Abgeordnete Maria Berger wiederum forderte neben einer
"Cyber-Polizei" ein "Gütesiegel" für Reisebüros,
Fluglinien und Hotels, um dem Sextourismus einen Riegel vorzuschieben.
Dazu sollten alle EU-Länder nach österreichischem Vorbild im
Ausland begangener Kindesmißbrauch auch im eigenen Land strafen.
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USA
In den USA laufen z.B. schon seit Jahren Programme, mit kriminalitätsgefährdeten
Jugendlichen Gefängnisse zu besuchen und die Realität dort erleben
zu lassen. Die Jugendlichen werden zum Teil von Richtern dazu verurteilt,
sich das Gefängnis anzusehen.Immer wieder wird festgestellt, daß
Kinderschänder schon als Jugendliche wegen sexualler Übergriffe
auf Kinder aufgefallen sind. Vielleicht hätte ein solcher "Besuch"
in einem Gefängnis auch abschreckende Wirkung diese Jugendlichen.
Die TAZ veröffentlichte am 16.07.1998
einen Artikel, den Sie im Internet abrufen können:
In ihm werden unter der Überschrift "Verdächtige Nachbarn
- Die Personendaten von Sexualverbrechern sind in den USA jederzeit online
zugänglich" Wege der Amerikanischen Behörden aufgezeigt,
Sexualverbrecher bekannt zu machen und damit den Eltern eine Möglichkeit
zu geben, sich und ihre Kinder zu schützen.Die Methode ist auch in
den USA rechtlich umstritten.Hier einige Auszüge:Nicht nur die Pornobranche
nutzt das Internet. Auch die amerikanischen Justizbehörden haben
es entdeckt. Für sie ist es ein Instrument der öffentlichen
Verfolgung und Aufklärung von Sexualdelikten. Sie gewähren online
Zugriff auf Datenbanken, die ausführliche Informationen über
Sexualstraftäter mit Personendaten, Foto und Adresse enthalten....Das
Ergebnis einer entsprechenden Anfrage ist eine Liste aller Personen, welche
die Suchkriterien erfüllen. Sie enthält Namen, Personenbeschreibung,
Foto, Adresse, Alter, benutzte Aliasnamen sowie eine allgemeine Beschreibung
der begangenen Straftat. Diese Personen stehen keineswegs auf der Fahndungsliste
der Polizei. Sie sind wegen Sexualstraftaten bereits verurteilt und haben
ihre Strafen verbüßt. Selbst wenn ihre Tat Jahre zurückliegt
und die Strafe längst abgegolten ist, tauchen sie in der Liste auf...
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Ungereimtheiten/offene Punkte/Anregungen:
PUNKTE, DIE VERÖFFENTLICHT ODER
BEI DEN ZUSTÄNDIGEN (STAATLICHEN) STELLEN IMMER WIEDER ANGESPROCHEN
WERDEN MÜSSEN...
Bei spektakulären Fällen
ist fast immer zu hören, daß die Polizei "eine Vielzahl
von einschlägig Vorbestraften aus der Umgebung überprüft"
habe. Hier stellt sich mir doch die Frage, - wieviele wegen Sexualdeliken
(an Kindern) Vorbestrafte gibt es (in welchen Regionen)? Warum sollte
es nicht möglich sein, derartige Verbrechen ein Leben lang abzuspeichern,
um die Fahndungen ebenfalls zu erleichtern und zu beschleunigen.- wie
sieht die Quote von Sexualstraftätern überhaupt aus, zumal Anfang
Juni 1998 ein Psychologe im Radio von einem Rückfälligwerden
bei 15-20 % der Sexualstraftäter sprach.
Der wegen des Mißbrauchs und
Mordes an der 12jährigen Carla (Ermordet 22.01.1998) festgenommene
Tatverdächtige hatte Jahre zuvor schon einmal ein Mädchen überfallen.
Diese Tat war aus Datenschutzrechlichen Gründen aus seinen Polizeiakten
gelöscht worden. Die Polizei erfuhr nach eigenen Angaben erst aufgrund
der eigenen Aussage des Täters davon. Wie kann so etwas sein ???
Wenn sich eine Privat-Person in Eigeninitiative
“auf die Jagd” nach kinderpornographischen Veröffentlichungen
im Internet macht, dann steht sie nach jetziger Rechtslage stets mit einem
Bein im Gefängnis. Dies kann doch nicht die Lösung sein.
Mein Vorschlag:
Eine Art “Genehmigung”, die bei einer zentralen Behörde
beantragt werden kann und dann - z.B. unter der Verpflichtung, Ergebnisse
unverzüglich an diese Behörde weiterzumelden - solche Eigeninitiativen
ermöglicht statt sie zu bestrafen.
Derzeit ist es nach deutschem Recht, Bilder, auf denen Kinder geschändet
werden, aus dem Internet downzuloaden. Wer dies tut, aber auch schon wer
sich auf die Suche nach solchen Bildern begibt, macht sich strafbar. So
gut dieser Ansatz auch gemeint ist (er soll wohl verhindern, daß
sich jemand, der solche Bilder downloaded herausreden kann, er habe sie
gesammelt, um später Anzeige zu erstatten), so sehr behindert er
doch die Arbeit von Privatpersonen, die wirklich versuchen, die Machenschaften
von Kinderschändern und Geschäftemachern im Internet zu unterbinden
und dafür Beweismaterial sammeln möchten. Hier sollte sich die
Politik einmal ernsthaft überlegen, ob es nicht möglich ist,
diese Bilder und entsprechende Adressen zu sammeln und dennoch straffrei
zu bleiben, wenn man sie binnen eines gewissen Zeitraums an die Behörden
weitermeldet.
In Gesprächen mit Lehrerinnen
und Lehrern verschiedener Bundesländer bekam ich immer wieder die
Auskunft, es gebe keinerlei Anweisungen und Hinweise oder zumindest Äußerungen
von Schulbehörden, Schulaufsichtsbehörden oder zuständigen
Ministerien, wie die Lehrkräfte auf die aktuellen Fälle von
Kinderpornografie oder Vergewaltigungen und Ermordungen von Kindern gegenüber
ihren Schülerinnen und Schülern reagieren sollen und können.
Ich finde dies ein schweres Versäumnis. Meiner Meinung nach gehören
an allen Schulen Lehrkräfte entsprechend ausgebildet um Schülerinnen
und Schüler in die Problematik einzuweihen (Auf was muss ich achten,
wie muss ich mich im Fall derFälle verhalten),- ständige Ansprechpartner
zu sein, wenn Kinder Beobachtungen machen oder Rat und Hilfe brauchen.
Von versch. Seiten schon wurden mir Berichte zugetragen, Kinder hätten
mehrere Tage lang beobachtet, daß ein Mann in einem Auto vor der
Schule stand und einfach nur die Schule beobachtete. Nun, das ist sicherlich
an sich nicht strafbar. Dennoch wäre es gut, wenn die Kinder feste
Ansprechpartner hätten, statt sich mit der Angst herumquälen
zu müssen, sie seien durch diesen "Beobachter" möglicherweise
bedroht. Diese Ansprechpartner könnten den Mann im Auto zumindest
einmal fragen, was er denn da so macht oder sie könnten die Polizei
verständigen, die dann nachfragt. Klärt sich die Sache als harmlos
auf - um so besser, dann brauchen die Kinder keine Angst mehr zu haben.
Ist sie nicht harmlos, dann dürfte der "Beobachter" sicherlich
soweit abgeschreckt sein, dass er wieder verschwindet, da er sich erkannt
sieht.
Sehr effektiv wäre meiner Meinung
nach eine Überwachung der einschlägigen Chatgruppen. Hier wäre
eine Überwachung relativ problemlos möglich und könnte
wohl entscheidend "den Anfängen wehren". Ich rede hier
nicht der totalen Überwachung von Chats das Wort, da ich sie für
einen wichtigen Teil der Netz-Kultur ansehe. Wenn sich jedoch eine Chatgruppe
ausschließlich mit dem Thema des Kindesmißbrauchs beschäftigt,
warum sollte man dann nicht solche Chatgruppen ins Auge fassen und damit
das Ausbreiten dieser Seuche eindämmen. Es müßte sich
doch eine entsprechende rechtliche Regelung finden lassen. Übrigens:
Warum sind bislang im Telefonnetz Abhöranordnungen bei Verdacht auf
den Vertrieb oder die Herstellung von Kinderpornos rechtlich gar nicht
möglich. Sieht der Gesetzgeber diese Delikte als so gering angesehen,
daß sich die Mühe nicht lohnt, her einzuschreiten? Meiner Kenntnis
nach gibt es bisher in Deutschland kaum Polizeiabteilungen, die auch verdachtsunabhängig
im Internet ermitteln, sprich versucht, Kinderpornografie im Internet
zu unterbinden.
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