Français
English
Nederlandse
Italiano
Rumania
Portugais
Espagnol
Turkish
Arabic
Chinois traditionel
Chinois simplifié
..Droit Fondamental
 
ALLIANCE
Service identification
 
 
Who's Who
Archives
   
 
Sectes
Justice
WEEK
Bodies of Press
 
 
Politique du logement
 

 

Zandvoort

Divers, publié sur Kohiki

Belgien
Die Belgische Bürgerinitiative "Werkgroep Morkoven" kämpft gegen KinderschänderSeit dem Fall Dutroux versucht die belgische Bürgerinitiative "Werkgroep Morkoven" Kinderschänder aufzuspüren und sie ihrer Strafe zuzuführen. So hat diese Initiative auch zum Ausheben des bisher wohl weltweit größten Ringes einer Kinderschänderbande in den Niederlanden mit zahlreichen Verbindungen nach Deutschland usw. geführt (nähere Infos s.a. kindesmißbrauch).
Die Methoden der Werkgroep Morkoven sind umstritten, ... aber offensichtlich sehr erfolgreich...

Leider:
Die Österreichische Zeitung "Der Standard" meldet am 23.07.1998
Verdächtiger bald wieder frei Kinderporno: Kritik an holländischen Behörden Den Haag/Wien - Der Hauptverdächtige des holländischen Kinderporno-Rings, Robbie van der Plancken, soll nach Angaben der Tageszeitung De Telegraaf noch diese Woche freikommen. Er sitzt zur Zeit in Italien in Untersuchungshaft, ihm wird vorgeworfen, seinen mutmaßlichen Komplizen Gerrit Ulrich erschossen zu haben. Dem Zeitungsbericht zufolge gehe die italienische Polizei von einem Unfall aus, der Mann werde sich daher nur wegen fahrlässiger Tötung verantworten müssen. Beteiligung an der Herstellung von Kinderpornographie sei in der italienischen Anklageschrift nicht enthalten, heißt es in De Telegraaf.

Die Bilder mißbrauchter Kinder aus dem Bestand des Pornohändlers in Zandvoort sollen sich noch weiter im Internet befinden, berichtet eine andere niederländische Tageszeitung. Generell wird in der holländischen Öffentlichkeit dieser Tage die Kritik am Verhalten der Polizei, die nur sehr lasch gegen Kindesmißbrauch vorgehe, immer heftiger. Vorwürfe kommen mittlerweile auch aus Belgien. Carien Hutsebaut vom belgischen Internationalen Zentrum für mißbrauchte Kinder (ICMAC) meinte, Holland sei sich wohl noch immer nicht der Rolle bewußt, die das Land bei Produktion und Verbreitung kinderpornographischen Materials spiele. Das Institut schätzt, daß es in Europa 4,8 Millionen Konsumenten von Kinderpornos gebe.

_________________________________________________________________

Österreich
Die Österreichische Zeitung "Der Standard" meldet am 23.07.1998
Neue "Watch Group" in Österreich Die Bilder mißbrauchter Kinder aus dem Bestand des Pornohändlers in Zandvoort sollen sich noch weiter im Internet befinden, berichtet eine niederländische Tageszeitung. Das belgische Internationale Zentrum für mißbrauchte Kinder (ICMAC) schätzt, daß es in Europa 4,8 Millionen Konsumenten von Kinderpornos gebe. Auch in Österreich zieht der Fall weitere Kreise. Justizminister Nikolaus Michalek (ÖVP) fordert internationale Zusammenarbeit gegen die Verbreitung illegaler Inhalte über das Internet, seine Parteikollegin Maria Rauch-Kallat, VP-Generalsekretärin, präsentierte am Mittwoch gemeinsam mit dem Institut für Gewaltverzicht eine "Internet-Watch-Group", der man ab nun illegale Aktivitäten im Netz melden kann (http://www.mediapark.at). Die SPÖ-Europa-Abgeordnete Maria Berger wiederum forderte neben einer "Cyber-Polizei" ein "Gütesiegel" für Reisebüros, Fluglinien und Hotels, um dem Sextourismus einen Riegel vorzuschieben. Dazu sollten alle EU-Länder nach österreichischem Vorbild im Ausland begangener Kindesmißbrauch auch im eigenen Land strafen.

 

PAGE COMPLETE

Weitere Infos und eine Möglichkeit, Ihre Meinung auf diese Homepage zu bringen, finden Sie unter

(Konkrete Hilfe für Kinder)

Schon seit einiger Zeit bin ich am Überlegen, was ich/wir “als Normalsterbliche" gegen den Kindesmißbrauch tun können.

Dabei habe ich auch die Gründung einer entsprechenden Initiative erwogen.

Im Anschluß einige der Gedanken, die ich dazu habe...
Ihre Meinung ist gefragt !!!
Was halten Sie von einer solchen Tätigkeit???
Vielleicht schicken Sie mir ein Mail mit Ihren Ansichten dazu.
eMail Thomas Hesbacher

Ich möchte Ihre Ansichten und Anregungen gerne auf der Seite allen Interessierten zur Verfügung stellen. Teilen Sie mir daher bitte auch mit, wenn dieses Mail nur an mich gerichtet ist, sprich auf dieser Seite nicht veröffentlicht werden soll oder wenn ich es ohne Angabe Ihres Namens/Ihrer eMail-Adresse veröffentlichen soll. Bisher eingegangene Meinungen und Kommentare finden Sie unter KoHiKi_Meinungen.html

Möglichkeiten:
- “virtuelle Initiative", um die modernen Kommunikationsmittel zu nutzen, da es sich um ein bundesweites Problem handelt und nicht auf einzelne Regionen reduziert werden kann.
- Diskussionen und als Chat oder zumindest Veröffentlichung der Gedanken und Ergebnisse im Web
- Möglichkeit für Mitglieder und Interessierte, über per eMail oder auf anderem Wege Stellung zu nehmen und/oder Anregungen einzubringen, die dann wiederum veröffentlicht werden.

Inhaltlichen Umfang der Tätigkeit:
- Info-Veranstaltungen in Schulen / vor Eltern / in Zusammenarbeit mit der Polizei
- Unterstützung von Fahndungen (Mitglieder bekommen Fahndungsfotos per Mail/per Fax/per Post - was zumindest den psychologischen Fahndungsdruck erhöht)
- ggf. Aussetzung von Belohnungen
- Öffentlichkeitsarbeit (auch für potentielle Straftäter um zumindest "Nachahmer" so weit wie möglich abzuschrecken)
- Klarstellung, daß Sexualstraftäter zur untersten sozialen Gruppe in den Gefängnissen gehören und auch von den Mitgefangenen verachtet werden. (viele der nach spektakulären Fällen verurteilten wurden in ihren Gefängnissen schon tätlich angegriffen und z.T. erheblich verletzt. Einige begingen schon Selbstmord, viele sitzen "zu ihrem eigenen Schutz vor Mitgefangenen" in Einzelzellen.)
- Klarmachen, daß auch die eigenen Familien Nachteile erlangen. Die Familien überführter Mörder mussten aus ihrer bisherigen Umgebung wegziehen, teilweise unter Polizeischutzgestellt werden usw.
- In den USA laufen z.B. schon seit Jahren Programme, mit kriminalitätsgefährdeten Jugendlichen Gefängnisse zu besuchen und die Realität dort erleben zu lassen. Die Jugendlichen werden zum Teil von Richtern dazu verurteilt, sich das Gefängnis anzusehen.
- Hinweise auf die Technik und die Trefferquote des genetischen Fingerabdrucks. (Umfangreiche Infos zum Thema genetischer Fingerabdruck bietet http://www.polizei.rlp.de/060dienststellen/070landeskriminalamt/040technik/020dna/top.htm ) Ich habe manchesmal das Gefühl die Verbrecher können die Treffergenauigkeit nicht richtig einschätzen (z.B. Ronny R., der Mörder von Christina Nytsch, Spitzname Nelly, ermordet 16.03.1998 im Alter von 11 Jahren nahm freiwillig an der gentechnischen Reihenuntersuchung zur Täterermittlung teil.) Ich denke, die Infos über den genetischen Fingerabdruck würde sehr zur Abschreckung beitragen.


Infos zum Thema Genetischer Fingerabdruck:

http://rhein-zeitung.de/on/98/04/15/topnews/rlpgen.html
Rheinland-Pfälzische Gendatei: DNA entlarvt Wiederholungstäter
Diplom-Biologe Rainer Wenzel präsentiert im LKA in Mainz eine Schablone mit drei DNA-Teilprofilen.
Mainz - Ein Beamter vom Erkennungsdienst packte die achtlos weggeworfenen Zigarettenkippen am Tatort eines Einbruchs in einer rheinland-pfälzischen Poststelle ein. Mit Hilfe einer Genanalyse untersuchte der Biologe beim Landeskriminalamt (LKA), Rainer Wenzel die Speichelreste an der Kippe. Dieses DNA-Profil wurde zum ersten genetischen Fingerabdruck der bislang einzigen deutschen Gendatei, die das rheinland-pfälzische LKA 1996 in Mainz aufbaute. Zusammen mit Zeugenaussagen, Überwachungskameras und einer Festnahme half der genetische Fingerabdruck, die Serie von Einbrüchen einer Rumänenbande aufzuklären und die Täter hinter Schloß und Riegel zu bringen."Eine bundesweite Gendatei darf nicht lediglich auf die Überführung von Sexualstraftätern beschränkt sein", fordert LKA- Präsident Hans-Heinrich Preußinger. Die jüngsten Fälle von Gewaltverbrechen an Kindern wie Christina Nytsch aus Strücklingen und Markus Wachtel aus Peine zeigten die Bedeutung des genetischen Fingerabdrucks für die Aufklärung von Wiederholungstaten. Häufiger aber würden Menschen in ihren eigenen vier Wänden beraubt - und das nicht selten von organisierten Banden. Angesichts offener Grenzen plädiert Preußinger auch für eine europaweite Gendatei - "aber erst, wenn die noch erheblichen Datenschutzprobleme gelöst sind". Alle zwölf Monate werden Daten gegebenenfalls gelöscht Daß die Datei in Rheinland-Pfalz politisch umumstrittenen ist, liegt nach übereinstimmenden Aussagen aus den Parteien an den umfassenden Datenschutzbestimmungen. In Mainz folgten die Kriminologen den Empfehlungen des Landesdatenschutzbeauftragten. "Wichtig ist die Kontrolle über die Eingabe der verschlüsselten Daten und den Zugriff darauf", sagt Helmut Eiermann, der für den technischen und organisatorischen Datenschutz beim LKA zuständig ist. Alle zwölf Monate werden personenbezogene Datensätze automatisch daraufhin überprüft, ob sie noch von Bedeutung sind und gegebenenfalls gelöscht. Für eine bundesweite Gendatei raten die rheinland-pfälzischen Datenschützer ebenfalls zu automatisierten Prüfungen sowie zu einer deutlichen Trennung zwischen den Bearbeitern, die Daten eingeben, und denen, die zu Abfragen befugt sind. Zwar sind mittlerweile die Voraussetzungen und Grenzen genetischer Untersuchungen in Strafverfahren geregelt worden, aber die Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern vermissen noch eine Festlegung, ob und in welchen Grenzen die Ergebnisse der DNA-Analysen in Datenbanken gespeichert und genutzt werden dürfen.

Datenschützer: Mißbrauch verhindern
"Der Bundesgesetzgeber sollte ein striktes Verwendungsverbot für sogenannte Überschußinformationen erlassen", fordert Datenschützer Klaus Globig. Sollten eines Tages genetische Veranlagungen aus der DNA-Analyse erkennbar werden, wollen die Datenschützer Mißbrauch damit verhindern. Von den jährlich in Mainz untersuchten rund 4.000 Spuren wie Blut, Speichel, Sperma oder Haare und Hautgewebe wandert nur ein Bruchteil in die Datei. Die Ermittler identifizierten 138 von 455 gespeicherten Personen und konnten somit rund 250 von 1.000 Spuren von über 660 Tatorten zuordnen. "Mit herkömmlichen Mitteln hätten wir etwa 100 Spuren identifizieren können", räumt Wenzel ein. Auch zur Entlastung eines VerdächtigenDen Beweiswert des genetischen Fingerabdrucks zur Identifizierung eines Täters oder - ebenso wichtig - zur Entlastung eines Verdächtigen setzen Kriminaltechniker mit dem des herkömmlichen Fingerabdrucks gleich. Die Gen-Muster zeigen ein für jeden Menschen charakteristisches Profil. Anhand von Populationsstudien berechnet der Gutachter, wie häufig Merkmale aus dem Erbgut in bestimmten Bevölkerungsgruppen vorkommen. Einziges Handicap: Bei Blutsverwandten sind diese Merkmale sehr ähnlich, bei eineiigen Zwillingen sogar völlig identisch. dpa


Die Presse meldet am 24. Mai 2000:

Mit Haaren dem Verbrecher auf der Spur
BKA entwickelt neues Analysesystem zur Täterüberführung - Kersten erwartet steigende Aufklärungsquote

Wiesbaden. Ein Kopfhaar, eine Bartstoppel oder ein Wimpernhaar könnte Tausenden von Verbrechern künftig zum Verhängnis werden. Das Bundeskriminalamt in Wiesbaden stellte am Mittwoch in Wiesbaden eine weltweit neue Art von DNA-Analyse vor, die es erstmals erlaubt, den so genannten genetischen Fingerabdruck auch anhand von ausgefallenen Haaren zu erstellen. «Wir glauben, dass die Aufklärung von Straftaten dadurch erheblich steigen wird», betonte BKA-Präsident Ulrich Kersten.
Bislang konnten die Kriminaltechniker die überwiegende Mehrheit der Haarspuren, die am Tatort gefunden wurden, nicht verwerten, wie der Chef des Bundeskriminalamts erklärte. Denn in 95 Prozent der Fälle handelt es sich um abgestorbene Haare, an denen kein frisches Zellmaterial mehr haftet. Frisches Zellmaterial aber war nach den bislang vorliegenden Analysemethoden für die Rekonstruktion eines genetischen Fingerabdrucks notwendig. In einem zweijährigen Forschungsprojekt entwickelten Experten des BKA nun mehrere neue Nachweismethoden, die es erlauben, auch aus der in Haaren enthaltenen Erbinformation den genetischen Code abzulesen.
Dazu werden, wie der BKA-Biologe Andreas Hellmann erklärte, die am Tatort gefundenen Haare zunächst schonend aufgelöst und die DNA-Information aus ihnen herausgefiltert. Im Gegensatz zu frischen Körperzellen finden sich in Haaren nur noch Bruchstücke der DNA. Die Experten im Bundeskriminalamt entwickelten daher neue Reagenzien, mit denen es möglich ist, auch aus diesen Bruchstücken der menschlichen Erbinformation den genetischen Fingerabdruck abzulesen.
Die vom Bundeskriminalamt entwickelte Haaranalyse bietet der Kriminalpolizei bislang ungeahnte Möglichkeiten. «Haare werden in großer Zahl an Tatorten gefunden», unterstrich Kersten. «Alle 15 Minuten verliert ein Mensch durchschnittlich ein Haar.» Der BKA-Chef sprach vor diesem Hintergrund von einer «neuen Dimension bei der Personenidentifizierung». Das neue System, das auch den Landeskriminalämtern und den Bundespolizeien anderer Staaten zur Verfügung gestellt werden soll, werde die Zahl der mit Hilfe von DNA-Analyse aufgeklärten Verbrechen weiter steigern.


Was passiert in anderen Ländern:
__________________________________________________________________
Europaweiter Vergleich

Nicht überall in Europa werden Kinderschänder hart bestraft
Für die Strafverfolgung der Täter gelten zum Teil sehr unterschiedliche Vorschriften.

Niederlande:
Besitz, Produktion und Handel mit Kinderpornographie ist seit 1986 strafbar, ebenso wie Kinderhandel und sexueller Kindesmißbrauch. Schon der Besitz einzelner Abbildungen mit Kinderpornographie kann mit bis zu sechs Jahren Haft bestraft werden, doch hat es nach Angaben des ehemaligen Justizministers Ernst Hirsch Ballin noch nie auch nur eine einzige Verurteilung in dieser Sache gegeben. Wiederholt wurden dagegen überführte Kinderschänder und Kinderpornographie-Händler zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Bei sexuellem Mißbrauch von Kindern ab zwölf Jahren kann die Justiz erst eingreifen, wenn ein Betroffener Anzeige erstattet, zum Beispiel das Kind selbst, ein Lehrer oder ein Familienmitglied. Bei kleineren Kindern wird von Amts wegen ermittelt.

Belgien:
Der Besitz von Kinderpornographie wird mit Haftstrafen von einem Monat bis einem Jahr und einer Geldstrafe von 100 bis 1000 Franc bestraft. Wer Kinderpornographie ausstellt, verkauft, vertreibt, herstellt oder importiert, muß mit fünf bis zehn Jahren Haft und einer Geldstrafe von 500 bis 10 000 Franc rechnen. Bei einem Bandenverbrechen können zehn bis 15 Jahre Zwangsarbeit und Geldstrafen von 500 bis 50 000 Franc verhängt werden.Kinderhandel wird als Menschenhandel mit ein bis 15 Jahren Haft beziehungsweise Zwangsarbeit (bei Bandenverbrechen) sowie Geldstrafe bis 25 000 Franc belegt. Beim Handel mit Minderjährigen zu Prostitutionszwecken erhöhen sich diese Strafen noch.Deutschland: Produktion und Besitz von Kinderpornographie ist strafbar. Für die Herstellung drohen Haftstrafen von drei Monaten bis fünf Jahren. Der Besitz wird mit bis zu einem Jahr Haft oder Geldstrafe geahndet. Der Handel mit Kindern ist als Menschenhandel strafbar.Wer Kinder sexuell mißbraucht, erhält, je nach Schwere der Tat, sechs Monate bis 15 Jahre Haft. Stirbt das Opfer, kann der Täter mit bis zu lebenslanger Haft bestraft werden. In minderschweren Fällen ist auch eine Geldstrafe möglich.

Großbritannien:
Produktion, Besitz und Vertrieb unzüchtiger Abbildungen von Kindern wird mit Haft bis zu sechs Monaten und/oder einer Geldstrafe von bis zu 5 000 Pfund bestraft. Kinderhandel kann als Kindesentführung und Anstiftung von Kindern zur Prostitution(jeweils bis zu sieben Jahren Haft) verfolgt werden. Auf sexuellen Mißbrauch eines Kindes steht bis zu zwei Jahren Haft. Bei Vergewaltigung droht eine lebenslange Freiheitsstrafe.Frankreich: Herstellung, Vertrieb und Weitergabe von Kinderpornographie wird mit Höchststrafen von drei Jahren Haft und 500 000 Franc Geldstrafe geahndet, gewerbsmäßiger Handel mit bis zu fünf Jahren Haft und 2,5 Millionen Franc.

Schweiz:
Produktion von Kinderpornographie wird mit Geld- oder Haftstrafe geahndet. Noch in diesem Jahr soll auch der Besitz unter Strafe gestellt werden. Bislang gilt dies nur für die Einfuhr. Auf Menschenhandel stehen mindestens sechs Monate Haft.Italien: Produktion und Besitz von Kinderpornographie sind strafbar. Sexueller Mißbrauch von Kindern wird mit einer Höchststrafe von zwölf Jahren geahndet.Spanien: Weder Besitz noch Produktion von Kinderpornographie sind strafbar. Der sexuelle Mißbrauch von Kindern wird mit Haft zwischen sechs Monaten und zwei Jahren bestraft.Schweden: Bei Herstellung von Kinderpornographie droht eine Höchststrafe von vier Jahren Haft. Der Besitz soll im nächsten Jahr unter Strafe gestellt werden. Dazu müssen die Verfassungsbestimmungen zur Pressefreiheit geändert werden. Einen Straftatbestand Kinderhandel gibt es nicht.Der sexuelle Mißbrauch von Kindern wird mit maximal zehn Jahren Haft bestraft. Bei einem entsprechenden Verdacht müssen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes wie Kindergärtner und Lehrer Anzeige erstatten.Dänemark: Wer Kinderpornographie herstellt oder damit handelt, kann eine Haftstrafe von bis zu sieben Monaten erhalten. Auf sexuellen Mißbrauch von Kindern steht eine Höchststrafe von zehn Jahren Haft. Kinderhandel existiert nicht als Straftatsbestand.Österreich: Herstellung und Vertrieb werden mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft, geschieht dies gewerbsmäßig, mit drei Jahren Gefängnis. Besitz kann mit bis zu sechs Monaten Haft geahndet werden. Der Handel mit Kindern wird als Menschenhandel mit ein bis zehnJahren Haft bestraft. Auf sexuellen Mißbrauch von Kindern stehen, je nach Schwere derTat, Strafen zwischen sechs Monaten und 20 Jahren. Darüber hinaus wird «Entführung Minderjähriger aus der Erziehungsgewalt der Eltern» mit sechs Monaten bis fünf Jahren Haft bestraft. Griechenland: Entführung von Kindern für pornographische Zwecke wird mit Haft zwischen neun Monaten und drei Jahren bestraft. Bei Kinderhandel ist die Höchststrafe zehn Jahre.

Tschechien:
Herstellung und Besitz von Kinderpornographie wird mit zwei bis sechs Jahres Haft bestraft. Bei sexuellem Mißbrauch von Kindern werden Strafen von zwei bis zehn Jahren verhängt. Kinderhandel kann nach den Paragraphen über Nötigung und Freiheitsberaubung verfolgt werden. Polen: Produktion, Besitz und Vertrieb von Kinderpornographie wird mit Haftstrafen von bis zu zwei Jahren belegt. Bei sexuellem Mißbrauch liegt das Strafmaß zwischen sechs Monaten und zehn Jahren.Rumänien: Herstellung, Verbreitung und Besitz mit dem Ziel der Verbreitung von Pornographie wird mit einer Geldstrafe oder Haft zwischen drei Monaten und zwei Jahren bestraft. Auf «Sklavenhaltung und - handel» stehen drei bis zehn Jahre Haft. Sexueller Mißbrauch von Kindern wird auf Antrag verfolgt. Da es keinen eigenen Straftatsbestand gibt, werden je nach Geschlecht der Opfer die Paragraphen über die generell verbotene Homosexualität oder über Vergewaltigung, Geschlechtsverkehr mit Minderjährigen und Verführung angewendet. Für den Mißbrauch von Jungen könnendementsprechend Strafen von zwei bis sieben Jahren Haft verhängt werden, bei Mißbrauch von Mädchen je nach Straftatbestand ein bis 15 Jahre.

Bulgarien:
Es gibt keine besonderen strafrechtlichen Vorschriften zur Verfolgung von Sexverbrechen an Kindern. Das gilt auch für die Herstellung und den Besitz von Kinderpornographie sowie den Handel mit Kindern.Ungarn: Herstellung und Vertrieb von Kinderpornographie wird mit Freiheitsentzug von zwei bis acht Jahren geahndet. Wer Kinder sexuell mißbraucht, muß, je nach Art und Schwere des Falls, mit Freiheitsentzug von einem bis 15 Jahren rechnen. Kinderhandel wird als widerrechtliche «Veränderung des familiären Status» behandelt und kann mit bis zu zehn Jahren Haft bestraft werden.

Türkei:
Sexueller Mißbrauch von Kinder wird mit mindestens fünf Jahren, in schweren Fällen zehn Jahren Freiheitsentzug bestraft. Wer Kinder zur Prostitution veranlaßt, muß mit zwei Jahren Haftstrafe rechnen.

Estland:
Hersteller von Kinderpornographie müssen mit zwei bis fünf Jahren Haft rechnen, der Besitz kann mit Haft bis zu drei Jahren bestraft werden. Sexueller Kindesmißbrauch wird mit bis zu zehn Jahren Gefängnis geahndet, Kinderhandel mit bis zu sieben Jahre Haft.

Litauen:
Herstellung und Vertrieb von Pornographie wird mit Geldbußen oder bis zu zwei Jahren Haft bestraft, sexueller Mißbrauch von Kindern mit Haft zwischen drei und 15 Jahren.

Ukraine:
Der sexuelle Mißbrauch von Kindern ist in den Strafgesetzen der Ukraine weitgehend nicht erfaßt. Das UNO-Kinderhilfswerk Unicef unterstützt die Regierung in Kiew bei derEntwicklung einer besseren Gesetzgebung zum Schutz von Kindern. Nach Angaben von Alla Solowjowa, Unicef-Koordinatorin in der Ukraine, sind die existierenden Gesetze im internationalen Vergleich völlig unzureichend.

__________________________________________________________________

Belgien
Die Belgische Bürgerinitiative "Werkgroep Morkoven" kämpft gegen KinderschänderSeit dem Fall Dutroux versucht die belgische Bürgerinitiative "Werkgroep Morkoven" Kinderschänder aufzuspüren und sie ihrer Strafe zuzuführen. So hat diese Initiative auch zum Ausheben des bisher wohl weltweit größten Ringes einer Kinderschänderbande in den Niederlanden mit zahlreichen Verbindungen nach Deutschland usw. geführt (nähere Infos s.a. kindesmißbrauch).
Die Methoden der Werkgroep Morkoven sind umstritten, ... aber offensichtlich sehr erfolgreich...

Leider:
Die Österreichische Zeitung "Der Standard" meldet am 23.07.1998
Verdächtiger bald wieder frei Kinderporno: Kritik an holländischen Behörden Den Haag/Wien - Der Hauptverdächtige des holländischen Kinderporno-Rings, Robbie van der Plancken, soll nach Angaben der Tageszeitung De Telegraaf noch diese Woche freikommen. Er sitzt zur Zeit in Italien in Untersuchungshaft, ihm wird vorgeworfen, seinen mutmaßlichen Komplizen Gerrit Ulrich erschossen zu haben. Dem Zeitungsbericht zufolge gehe die italienische Polizei von einem Unfall aus, der Mann werde sich daher nur wegen fahrlässiger Tötung verantworten müssen. Beteiligung an der Herstellung von Kinderpornographie sei in der italienischen Anklageschrift nicht enthalten, heißt es in De Telegraaf.
Die Bilder mißbrauchter Kinder aus dem Bestand des Pornohändlers in Zandvoort sollen sich noch weiter im Internet befinden, berichtet eine andere niederländische Tageszeitung. Generell wird in der holländischen Öffentlichkeit dieser Tage die Kritik am Verhalten der Polizei, die nur sehr lasch gegen Kindesmißbrauch vorgehe, immer heftiger. Vorwürfe kommen mittlerweile auch aus Belgien. Carien Hutsebaut vom belgischen Internationalen Zentrum für mißbrauchte Kinder (ICMAC) meinte, Holland sei sich wohl noch immer nicht der Rolle bewußt, die das Land bei Produktion und Verbreitung kinderpornographischen Materials spiele. Das Institut schätzt, daß es in Europa 4,8 Millionen Konsumenten von Kinderpornos gebe.

_________________________________________________________________

Österreich
Die Österreichische Zeitung "Der Standard" meldet am 23.07.1998
Neue "Watch Group" in Österreich Die Bilder mißbrauchter Kinder aus dem Bestand des Pornohändlers in Zandvoort sollen sich noch weiter im Internet befinden, berichtet eine niederländische Tageszeitung. Das belgische Internationale Zentrum für mißbrauchte Kinder (ICMAC) schätzt, daß es in Europa 4,8 Millionen Konsumenten von Kinderpornos gebe. Auch in Österreich zieht der Fall weitere Kreise. Justizminister Nikolaus Michalek (ÖVP) fordert internationale Zusammenarbeit gegen die Verbreitung illegaler Inhalte über das Internet, seine Parteikollegin Maria Rauch-Kallat, VP-Generalsekretärin, präsentierte am Mittwoch gemeinsam mit dem Institut für Gewaltverzicht eine "Internet-Watch-Group", der man ab nun illegale Aktivitäten im Netz melden kann (http://www.mediapark.at). Die SPÖ-Europa-Abgeordnete Maria Berger wiederum forderte neben einer "Cyber-Polizei" ein "Gütesiegel" für Reisebüros, Fluglinien und Hotels, um dem Sextourismus einen Riegel vorzuschieben. Dazu sollten alle EU-Länder nach österreichischem Vorbild im Ausland begangener Kindesmißbrauch auch im eigenen Land strafen.

__________________________________________________________________

USA
In den USA laufen z.B. schon seit Jahren Programme, mit kriminalitätsgefährdeten Jugendlichen Gefängnisse zu besuchen und die Realität dort erleben zu lassen. Die Jugendlichen werden zum Teil von Richtern dazu verurteilt, sich das Gefängnis anzusehen.Immer wieder wird festgestellt, daß Kinderschänder schon als Jugendliche wegen sexualler Übergriffe auf Kinder aufgefallen sind. Vielleicht hätte ein solcher "Besuch" in einem Gefängnis auch abschreckende Wirkung diese Jugendlichen.

Die TAZ veröffentlichte am 16.07.1998 einen Artikel, den Sie im Internet abrufen können:
In ihm werden unter der Überschrift "Verdächtige Nachbarn - Die Personendaten von Sexualverbrechern sind in den USA jederzeit online zugänglich" Wege der Amerikanischen Behörden aufgezeigt, Sexualverbrecher bekannt zu machen und damit den Eltern eine Möglichkeit zu geben, sich und ihre Kinder zu schützen.Die Methode ist auch in den USA rechtlich umstritten.Hier einige Auszüge:Nicht nur die Pornobranche nutzt das Internet. Auch die amerikanischen Justizbehörden haben es entdeckt. Für sie ist es ein Instrument der öffentlichen Verfolgung und Aufklärung von Sexualdelikten. Sie gewähren online Zugriff auf Datenbanken, die ausführliche Informationen über Sexualstraftäter mit Personendaten, Foto und Adresse enthalten....Das Ergebnis einer entsprechenden Anfrage ist eine Liste aller Personen, welche die Suchkriterien erfüllen. Sie enthält Namen, Personenbeschreibung, Foto, Adresse, Alter, benutzte Aliasnamen sowie eine allgemeine Beschreibung der begangenen Straftat. Diese Personen stehen keineswegs auf der Fahndungsliste der Polizei. Sie sind wegen Sexualstraftaten bereits verurteilt und haben ihre Strafen verbüßt. Selbst wenn ihre Tat Jahre zurückliegt und die Strafe längst abgegolten ist, tauchen sie in der Liste auf...

__________________________________________________________________

Ungereimtheiten/offene Punkte/Anregungen:

PUNKTE, DIE VERÖFFENTLICHT ODER BEI DEN ZUSTÄNDIGEN (STAATLICHEN) STELLEN IMMER WIEDER ANGESPROCHEN WERDEN MÜSSEN...

Bei spektakulären Fällen ist fast immer zu hören, daß die Polizei "eine Vielzahl von einschlägig Vorbestraften aus der Umgebung überprüft" habe. Hier stellt sich mir doch die Frage, - wieviele wegen Sexualdeliken (an Kindern) Vorbestrafte gibt es (in welchen Regionen)? Warum sollte es nicht möglich sein, derartige Verbrechen ein Leben lang abzuspeichern, um die Fahndungen ebenfalls zu erleichtern und zu beschleunigen.- wie sieht die Quote von Sexualstraftätern überhaupt aus, zumal Anfang Juni 1998 ein Psychologe im Radio von einem Rückfälligwerden bei 15-20 % der Sexualstraftäter sprach.

Der wegen des Mißbrauchs und Mordes an der 12jährigen Carla (Ermordet 22.01.1998) festgenommene Tatverdächtige hatte Jahre zuvor schon einmal ein Mädchen überfallen. Diese Tat war aus Datenschutzrechlichen Gründen aus seinen Polizeiakten gelöscht worden. Die Polizei erfuhr nach eigenen Angaben erst aufgrund der eigenen Aussage des Täters davon. Wie kann so etwas sein ???

Wenn sich eine Privat-Person in Eigeninitiative “auf die Jagd” nach kinderpornographischen Veröffentlichungen im Internet macht, dann steht sie nach jetziger Rechtslage stets mit einem Bein im Gefängnis. Dies kann doch nicht die Lösung sein.
Mein Vorschlag:
Eine Art “Genehmigung”, die bei einer zentralen Behörde beantragt werden kann und dann - z.B. unter der Verpflichtung, Ergebnisse unverzüglich an diese Behörde weiterzumelden - solche Eigeninitiativen ermöglicht statt sie zu bestrafen.
Derzeit ist es nach deutschem Recht, Bilder, auf denen Kinder geschändet werden, aus dem Internet downzuloaden. Wer dies tut, aber auch schon wer sich auf die Suche nach solchen Bildern begibt, macht sich strafbar. So gut dieser Ansatz auch gemeint ist (er soll wohl verhindern, daß sich jemand, der solche Bilder downloaded herausreden kann, er habe sie gesammelt, um später Anzeige zu erstatten), so sehr behindert er doch die Arbeit von Privatpersonen, die wirklich versuchen, die Machenschaften von Kinderschändern und Geschäftemachern im Internet zu unterbinden und dafür Beweismaterial sammeln möchten. Hier sollte sich die Politik einmal ernsthaft überlegen, ob es nicht möglich ist, diese Bilder und entsprechende Adressen zu sammeln und dennoch straffrei zu bleiben, wenn man sie binnen eines gewissen Zeitraums an die Behörden weitermeldet.

In Gesprächen mit Lehrerinnen und Lehrern verschiedener Bundesländer bekam ich immer wieder die Auskunft, es gebe keinerlei Anweisungen und Hinweise oder zumindest Äußerungen von Schulbehörden, Schulaufsichtsbehörden oder zuständigen Ministerien, wie die Lehrkräfte auf die aktuellen Fälle von Kinderpornografie oder Vergewaltigungen und Ermordungen von Kindern gegenüber ihren Schülerinnen und Schülern reagieren sollen und können. Ich finde dies ein schweres Versäumnis. Meiner Meinung nach gehören an allen Schulen Lehrkräfte entsprechend ausgebildet um Schülerinnen und Schüler in die Problematik einzuweihen (Auf was muss ich achten, wie muss ich mich im Fall derFälle verhalten),- ständige Ansprechpartner zu sein, wenn Kinder Beobachtungen machen oder Rat und Hilfe brauchen. Von versch. Seiten schon wurden mir Berichte zugetragen, Kinder hätten mehrere Tage lang beobachtet, daß ein Mann in einem Auto vor der Schule stand und einfach nur die Schule beobachtete. Nun, das ist sicherlich an sich nicht strafbar. Dennoch wäre es gut, wenn die Kinder feste Ansprechpartner hätten, statt sich mit der Angst herumquälen zu müssen, sie seien durch diesen "Beobachter" möglicherweise bedroht. Diese Ansprechpartner könnten den Mann im Auto zumindest einmal fragen, was er denn da so macht oder sie könnten die Polizei verständigen, die dann nachfragt. Klärt sich die Sache als harmlos auf - um so besser, dann brauchen die Kinder keine Angst mehr zu haben. Ist sie nicht harmlos, dann dürfte der "Beobachter" sicherlich soweit abgeschreckt sein, dass er wieder verschwindet, da er sich erkannt sieht.

Sehr effektiv wäre meiner Meinung nach eine Überwachung der einschlägigen Chatgruppen. Hier wäre eine Überwachung relativ problemlos möglich und könnte wohl entscheidend "den Anfängen wehren". Ich rede hier nicht der totalen Überwachung von Chats das Wort, da ich sie für einen wichtigen Teil der Netz-Kultur ansehe. Wenn sich jedoch eine Chatgruppe ausschließlich mit dem Thema des Kindesmißbrauchs beschäftigt, warum sollte man dann nicht solche Chatgruppen ins Auge fassen und damit das Ausbreiten dieser Seuche eindämmen. Es müßte sich doch eine entsprechende rechtliche Regelung finden lassen. Übrigens: Warum sind bislang im Telefonnetz Abhöranordnungen bei Verdacht auf den Vertrieb oder die Herstellung von Kinderpornos rechtlich gar nicht möglich. Sieht der Gesetzgeber diese Delikte als so gering angesehen, daß sich die Mühe nicht lohnt, her einzuschreiten? Meiner Kenntnis nach gibt es bisher in Deutschland kaum Polizeiabteilungen, die auch verdachtsunabhängig im Internet ermitteln, sprich versucht, Kinderpornografie im Internet zu unterbinden.

 
Droit de réponse: postmaster@droitfondamental.eu