Die Zandvoort-Akte trägt den Namen der holländischen Stadt, in der
Gerrit Ulrich, ein deutscher Staatsangehöriger, Fotos mit Pornografie
und Folter von Kindern vertrieb. Das wurde am 11. und 19. Juni 1998
nach Hinweisen eines belgischen Opfers des Netzwerks von der Werkgroep
Morkhoven entdeckt, einer belgischen NGO (Nicht-Regierungsorganisation),
die nach vermissten und sexuell ausgebeuteten Kindern sucht. Die holländischen
Ermittler konnten in der Wohnung von Ulrich eine CD beschlagnahmen mit
90.000 Fotos, Tagebücher und Adressbücher.
Die Werkgroep Morkhoven fürchtete, dass die belgischen Autoritäten
die Akten ohne eigentliche Rechtfertigung schließen könnten, zumal sie
all jene Fälle von Kindesentführung im Rahmen der Produktion dieser
Bilder als freiwilliges Ausreißen ablegten.
Die NGO hat daher beschlossen, den Behörden die CD in verschiedenen
Teilstücken zukommen zu lassen. Die erste CD wurde im Juli 1998 übergeben,
mit der internationalen Presse als Zeugen.
Frau Bernard-Pardaens, freiwillige Mitarbeiterin der NGO, fertigte
eine fragmentierte Kopie der CD an, um die Datei den anderen NGO und
der Presse offenzulegen, wobei sichergestellt wurde, dass die Unterschiede
zwischen diesen CD und den Original-CD für die nötigen Nachforschungen
beibehalten wurden. Sie gab die fragmentierte Kopie der ersten CD an
Journalisten und fragmentierte Kopien der 21 CD an eine Schweizer Organisation
CIDE (Internationales Komitee für die Würde des Kindes) Frau Bernard-Pardaens
wurde kurz darauf, am 14. November 1998, ermordet.
Die Werkgroep Morkhoven schickte am 9. April 1999 die komplette Version
einer CD an diverse Staatsoberhäupter, [eine] an Jacques Chirac, den
Präsidenten der Französischen Republik, und sieben Extra-CD an den König
der Belgier. Der belgische Oberste Rat der Justiz bestätigt in seinem
Brief vom 21. Februar 2008, Ref. N/07/0185/BDM/KDB, dass diese sieben
CD am 13. April 1999 von der Kriminalpolizei ausgeliefert wurden. Die
Akte wurde am 18. Juli 1999 (heimlich) geschlossen, aus Gründen "unbekannter
Täter", demzufolge sie inklusive CDs aus dem Gerichtsgebäude gestohlen
wurde!
Der Sprecher der Werkgroep Morkhoven, Marcel Vervloesem, der seine
Wohnung mit der Büroleitung der NGO teilte, wurde angeklagt diese CD
besessen zu haben. Die NGO hat dann ein offizielles Gesuch zur Übergabe
des gesamten Materials eingereicht, um zu vermeinden, für eine Tat aus
staatsbürgerlichem Pflichtgefühl verurteilt zu werden. Keines der Länder,
die vom Netzwerk berührt wurden, reagierte auf die Bitte. Frankreich
beurteilte die Angemessenheit der Untersuchung lediglich am 24. Februar
2000, das heißt nahezu ein Jahr nachdem sie die erste CD erhalten haben,
als die französische Presse die Datei offenlegte.
Juan Miguel Petit, Sonderberichterstatter bei den Vereinten Nationen
für den Verkauf von Kindern, die Prostitution der Kinder und Kinder
beinhaltende Pornografie, weist nur auf eine CD mit 8000 kriminellen
Fotografien hin in seinem Bericht E/CN.4/2003/79/Add.2. Er traf sich
nicht mit der Werkgroep Morkhoven, die von den belgischen Behörden und
von der vom Staat kontrollierten Presse als Banditen dargestellt wurden.
Andererseits spezifiziert er, dass "Interpol angab (...), dass
die holländischen Behörden sie einfach an die Länder schickten, die
betroffen schienen."
Am 4. April 2001 übergab die Werkgroep Morkhoven auf Wunsch des Staatsanwaltes
Bourlet vom Gerichtsbezirk von Neufchâteau in Belgien die 20 fehlenden
CD als Beweismittel für eine detaillierten Beschwerde, zusammen mit
Presseartikeln, offiziellen Berichten und Interviews, die Kindesentführer
aufdeckten sowie Bordelle und Eskort-Dienste, die Kinder ausbeuteten,
Produzenten, Herausgeber und Werbe-Agenten von Kinderpornografie, etc.
Ein Bericht von INTERPOL vom 23. August 2003 versichert, dass diese
20 CD 93.081 Fotografien beinhalten. Die belgische Bundespolizei (Erklärung
Nr. 100470/03 d.d. 23-12-2003-DGJ-DJP-MH) versichert, dass die Anzahl
der Einzelfotografien 88.539 beträgt, von denen 70% Kinder abbilden,
die eindeutig missbraucht werden.
Die erste CD war nicht Bestandteil der Untersuchung. Aber Ulrich war
in Besitz von ungefähr 191.000 Fotografien (93.000 + 90.000 + 8.000),
deren Anzahl von Doubletten aufgrund fehlender Transparenz der holländischen
Untersuchungen unbekannt ist.
Am 20. März 2009 gab der französische Richter Danielle RINGOT über
die alleinige erste CD (8.000 Fotografien) bekannt, dass "folglich
kein Rechtsverstoß durch Sexualdelikte gegen Minderjährige, Korruption
von Minderjährigen und Verbreitung von Bildern Minderjähriger in pornografischer
Angelegenheit auf dem (französischen) nationalen Territorium charakterisiert
wurde."
Zusammengefasst:
-Frankreich schloss den Fall in Abwesenheit von 88.539 Stücken der
Ausgangsakte, die weiter in eine Menge kleiner Akten aufgeteilt worden
ist, die alle getrennt voneinander betrachtet wurden. Die die Beschuldigungen
erhebenden Parteien wurden dann auf der Grundlage dieser Beurteilung
dafür verurteilt und in ihrer Ehre angegriffen, dass sie ihre Kinder
schützen wollten: beschuldigt der Nicht-Vorstellung der Kinder und der
Entführung der Kinder durch einen Elternteil.
- Belgien verbarg den Diebstahl der sieben CD, von denen die letzte
Spur vom 18. Juli 1999 datiert. Es hat die zwanzig CD niemals an Frankreich
weitergeleitet, gleichwohl [sie] essentiell für eine faire Beurteilung
sind. An diesem 19. November 2008 hat das UN-Komitee gegen Folterungen
die belgische Politik bestätigt, was den Menschenhandel betrifft (CAT/C/SR.
860), und vermerkte "die Lücken der internationalen Kooperation,
um die Autoren der Gesetzesverstöße vor Gericht zu bringen".
- Holland hat die Zandvoort-Akte getrennt von der Brongersma-Akte gehalten,
die nach einem holländischen Senator benannt ist, der Selbstmord beging,
nachdem er erkannte, dass der Handel mit den Bildern nackter Kinder,
den er initiiert hatte, zu einem Handel mit Fotografien von Folterungen
und Mord von Kindern geführt hatte. Er war auf der Zandvoort-Liste.
Kurz vor seinem Selbstmord hatte er an Marcel Vervloesem, Werkgroep
Morkhoven, geschrieben und ihn in Kenntnis gesetzt, dass er der deutschen
Polizei seine "Sammlung" übermittelt hatte.
-Die Schweiz trieb mehrere französische Mütter mit einem Brief in die
Enge, mit dem sie um die Identifizierung französischer Kinder auf einer
fragmentierten Kopie der CD von der Organisation CIDE gebeten wurden.
Die Schweiz unterließ es, die Werkgroep Morkhoven nach einer Kopie der
kompletten Version zu fragen und schickte die fragmentierte Kopie nicht
an die französischen Behörden, wo doch die französische Untersuchung
zu den französischen Bürgern in Frankreich hätte vonstatten gehen können.
Die Schweiz gab diesen Müttern ein temporäres politisches Asyl und
verweigerte ihnen anschließend politisches Asyl. Daraufhin wurden sie
in der Schweiz von INTERPOL verhaftet und - auf Grund eines französischen
Schuldspruchs wegen Entführung durch einen Elternteil - ins Gefängnis
gesperrt. Das Sorgerecht für die Kinder wurde dann systematisch jenen
Vätern zugesprochen, die von ihren Kindern des sexuellen Missbrauchs
beschuldigt werden.
-INTERPOL, sehr effektiv darin, die französischen Mütter in der Schweiz
zu verhaften, scheint sehr ineffektiv darin gewesen zu sein, den Umfang
der Akte dem UN-Sonderberichterstatter gegenüber zu offenbaren.
Am 10. Februar 2005 sagte die Kommission in Beantwortung der Petition
Nr. 186/2004 an das Europäische Parlament über die Sabotage der richterlichen
Untersuchungen durch die belgischen Behörden in Zusammenhang mit den
pädokriminellen Netzwerken:
'Während die Europäische Union deshalb, auf der Grundlage von Artikel
31 TEU die Gesetzgebungskompetenz in Hinblick auf den Kampf gegen die
sexuelle Ausbeutung von Kindern und Kinderpornografie haben mag, hat
sie nicht dieselbe Macht in Hinblick auf die Durchführung richterlicher
Untersuchungen in individuellen Fällen. Letztere liegt Artikel 33 der
TEU zufolge in der Verantwortlichkeit der Mitgliedstaaten. Entsprechend
ist die Kommission nicht ermächtigt, ihre Ansichten über die Art, in
der richterliche Untersuchungen in Belgien über pädophile kriminelle
Netzwerke durchgeführt werden, auszudrücken.'
Es geht hier nicht um die Frage "individueller Fälle", sondern
um ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit, dessen Opferzahl in zehn
Jahren von Hunderttausend weiterwuchs auf zwei Millionen. Inzwischen
haben die Kreditkarten, die benutzt wurden um Ulrichs Bilder zu kaufen,
zur Operation Koala im Jahr 2009 in 19 Ländern und zur Beschlagnahmung
von 2 Millionen solcher Bilder beigetragen.
Dutzende Opfer und Zeugen in Belgien, Frankreich, Holland, Portugal
usw. klagen über Vortäuschungen identischer Justizirrtümer: Verzögerungstaktiken,
die die Abläufe verlängern; Schwund oder Vernichtung von Teilen der
Verteidigungsakten; Einschätzung des Psychiaters, der die Rollen des
Klägers und der angeklagten Person umkehrt; serielle Ablauffehler; Gefangennahme
und Inhaftierung unter Verletzung der nationalen Gesetze und mehrere
Fälle von Folter.
Noch schlimmer ist: Die Opfer klagen über die Unmöglichkeit, Unterstützung
von öffentlichen Diensten oder vom Battalion der NGO zu erhalten, die
als aktiv in dem Gebiet dargestellt werden. Die wenigen NGO, die sie
unterstützen, werden umgehend verfolgt, ohne ein Minimum an Unterstützung
von den kompetenten Behörden zu erhalten.
Dirk Tahons Interview im belgischen Fernsehen, das die Modalitäten
des Kinderhandels von seiner Bar in Belgien nach Holland erklärt (Faits
Divers RTBF - März 1998), zeigt, dass es nicht diese Kneipenwirte sind,
die die Netzwerke unterhalten, sondern die Richter, die sie verschonen
und Justizirrtümer simulieren, um die Kläger zu zerstören.
Marcel Vervloesem, der das Zandvoort-Netzwerk aufdeckte, wurde zu 4
Jahren Gefängnis verurteilt für Tatsachen, die er medizinisch anerkanntermaßen
unfähig ist zu tun. Das belgische Justizministerium verweigert ihm die
zur Sicherstellung seines Überlebens nötige medizinische Versorgung
für die beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte erforderliche
Zeitspanne um ihn freizulassen. Er hat kaum eine Chance die Zeit zu
überleben bis die Kommission auf diese Petition antwortet.
Das erste Tribunal, das Marcel Vervloesem verurteilte, wobei 42 Schriftstücke
der Verteidigung fehlten, hat Filip De Graeve, den direkten Mitarbeiter
des derzeitigen belgischen Innenministers von einem Fall freigesprochen,
der ein Prostitutionsnetzwerk und die Bestellung eines moldavischen
Kindes für 1.000 Euro pro Nacht beinhaltete, unter dem Vorwand einer
"Unvollständigkeit, die Rechte der Verteidigung verletzt."
Maria-Pia Maoloni, die belgischer Nationalität ist, wurde während eines
Ferienaufenthaltes in Italien wegen Entführung durch einen Elternteil
in Belgien verurteilt und dann von diesen Beschuldigungen in Italien
freigesprochen. In der Zwischenzeit wurde das Sorgerecht für ihre Töchter
deren Vater zugesprochen, bevor er sich in einem Strafverfahren verantworten
musste, [in dem] seine älteste Tochter ihm das Zerschneiden ihres Hymens
vorwarf, als sie 4 war.
Patricia Poupard ist eine der französischen Mütter, die im Zandvoort-Fall
in Frankreich Anklage erhebt und von der Schweiz in die Falle gelockt
wurde. Das temporäre politische Asyl hat sie zehneinhalb Monate Untersuchungshaft
gekostet, mit einer Internierung unter Verletzung des französischen
Rechts, trotz einer Blutanalyse, die zeigte, dass ihr Sohn eine Geschlechtskrankheit
im Alter von 7 Jahren hatte. Das Sorgerecht für das Kind wurde dem Vater
zugesprochen, der erwiesenermaßen in 1. Ehe Ehemann einer "Top-class"-Prostituierten
war. Patricia Poupard wurde kürzlich dazu verurteilt, dem Vater wegen
Rufschädigung Schadensersatz zu zahlen, dafür, dass sie das Sorgerecht
für ihren Sohn gefordert hat, wieder auf der Grundlage der Aktenschließung,
die den Vater bei fehlenden 88.539 grundlegenden Beweisen freigesprochen
hatte. Derzeit erreicht er, dass ihre Beihilfe zum Lebensunterhalt durch
Gerichtsvollzieher gepfändet wird, die vorgeben nicht zu wissen, dass
diese Beihilfe nach französischem Gesetz nicht pfändbar ist.
Die portugiesischen Ermittler, die Dr. McCann als den Mörder ihrer
kleinen verschwundenen Tochter bloßstellten, haben auch die Verurteilung
von Frau Ciprano zu 16 Jahren Gefängnis erreicht, indem sie sie beschuldigten,
ihre Tochter zerschnitten und den Schweinen verfüttert zu haben, um
das Fehlen des Körpers zu erklären.
Im Jahr 2001 nahm Belgien an der Operation "Hamlet" teil,
die die Identifizierung von Pascal Taveirne, einem belgischen Bürger,
auf einem pornografischen Film, in dem er seine Töchter missbraucht,
zur Folge hatte. Er wurde freigelassen und machte mit ihrer Ausbeutung
bis 2006 weiter. Er wurde erneut von INTERPOL auf einem Film identifiziert,
der von einem italienischen Bürger produziert worden war, den die italienische
Polizei als einen der Hauptproduzenten für das Zandvoort-Netzwerk ansieht.
Die Mädchen wurden ihrer Mutter anvertraut, die sie nie vor diesem Handel
beschützte.
Auch in Frankreich verweigert die Justiz jeglicher be- oder entlastenden
Untersuchung über einen hochrangigen Magistrat, einen Dandy der Kinderwohlfahrt,
den eine biometrische Analyse zu 99,03% als einen Erwachsenen identifiziert
hat, der auf einer Fotografie in der Zandvoort-Akte mit einem 11-jährigen
Jungen wiedergegeben ist, beide ohne Unterhosen.
Die Liste dieser Fälle ist unendlich und lässt sieben von elf Taten
als Taten erscheinen, die ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit begründen,
nach Artikel 7 des Römischen Statuts. Diese Taten werden begangen "im
Rahmen einer systematischen Attacke, gerichtet gegen eine Zivilbevölkerung
und im Wissen um die Attacke". Sie umfassen:
- Mord;
- Inhaftierung oder eine andere Form von Freiheitsentzug unter Verletzung
der grundlegenden Bestimmungen des internationalen Rechts;
- Folter;
- Vergewaltigung, sexuelle Versklavung, Zwangsprostitution;
- Verfolgung einer identifizierbaren Gruppe aus Gründen sexistischer
oder ...finanzieller Art;
- Zwangsweises Verschwinden von Leuten;
- Andere unmenschliche Akte ähnlicher Natur, die absichtlich enorme
Leiden oder schwere Schäden der physischen Integrität oder physischen
oder mentalen Gesundheit bewirken.
Wir verlangen zu erfahren, wie die Position Europas ist gegenüber der
Unterstützung von Magistraten und Staatsbeamten, die nichts von den
grundlegenden Bestimmungen des internationalen Rechts wissen; von der
Möglichkeit der Einsetzung europäischer Gesetze um gegen die sexuelle
Ausbeutung von Kindern zu kämpfen und um den Opfern eine echte Hilfeleistung
zu gewähren.
Die Nicht-Regierungsorganisation-Partner der Stiftung Prinzessinnen
de Croÿ und Massimo Lancellotti glauben an die Notwendigkeit eines Europäischen
Mediationsdienstes, um eine Brücke aufzuspannen zwischen internationalen
Polizeikräften, den lokalen Behörden und den Opfern oder Zeugen der
organisierten Pädokriminalität.
Petitionskommission - 1.9.2009
Notiz für Mitglieder
Re: Petition Nr. 1696/2008, präsentiert von Jacqueline de Croÿ, belgischer
Nationalität, im Auftrag der "Stiftung Prinzessinnen Decroÿ",
über den Bedarf nach Gemeinschaftsmaßnahmen, um sexueller Ausbeutung
von Kindern gegenzusteuern und Opfer dieser Missbräuche zu unterstützen
1. Zusammenfassung der Petition
Die Petentin kritisiert Misstände auf nationaler Ebene in verschiedenen
Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, aufgrund derer diejenigen,
die verantwortlich für die sexuelle Ausbeutung von Minderjährigen sind,
häufig unbestraft geblieben sind. Sie fordert das Europäische Parlament
auf einzuschreiten im Hinblick auf die umgehende Übernahme derjenigen
europäischen Gesetzgebung, die geschaffen wurde um solche Verbrechen
zu bekämpfen und die Opfer mit adäquater Unterstützung zu versorgen.
Sie spricht sich für die Schaffung eines europäischen Büros aus, das
als Brücke agieren soll zwischen lokalen Behörden und Interpol auf der
einen Seite und zweitens Opfern oder Zeugen von Pädophilen.
2. Zulässigkeit
Als zulässig erklärt am 26. März 2009. Die Kommission wurde gebeten
Informationen zur Verfügung zu stellen (Artikel 202, Paragraf 6 der
Vorschriften).
3. Antwort der Kommission, eingegangen 1. September 2009.
Petition
Die Petentin behauptet systematische juristische Fehler in vielen Ländern
(Belgien, Niederlande, Frankreich, Portugal, Schweiz) [seien] absichtlich
begangen [worden] zwecks Einmischung in Kriminalermittlungen über den
sexuellen Missbrauch von Kindern, um Richter oder Leute im Umfeld der
Gerichtsbehörden zu schützen, die selbst in solchen Missbrauch involviert
sind. Die Petentin bemerkt dass es sich hier nicht um Einzelfälle handelt.
Die Petition folgt einer anderen Petition zum selben Thema, Belgien
betreffend (186/2004).
Der Kommentar der Kommission zur Petition
Unter Artikel 29 der TEU wird das Ziel der Europäischen Union, den
Bürgern ein hohes Niveau an Schutz in einem Raum der Freiheit, Sicherheit
und Justiz zu verschaffen, insbesondere durch den Kampf gegen Verbrechen
gegen Kinder erreicht. Der Vertrag trifft Vorsorge für den Zweck der
gemeinsamen Aktion auf dem Gebiet der polizeilichen und juristischen
Kooperation in
kriminellen Angelegenheiten.
Auf dieser Basis hat die Union ihre legislative Macht ausgeübt, deren
allerwichtigstes Instrument die Rahmenrichtlinie 2004/68/JHA vom 22.
Dezember 2003 über den Kampf gegen sexuelle Ausbeutung von Kindern und
Kinderpornografie ist. Diese Rahmenrichtlinie bringt nationale Gesetze
näher zusammen, insbesondere hinsichtlich der Definitionen von kriminellen
Straftaten, Sanktionen und Jurisdiktion.
Um das Maß des Schutzes in einem umfassenden Ansatz zu verbessern -
einschließlich Verfolgung der Täter, Kinderschutz und Verbrechensprävention
-, hat die Kommission am 26. März 2009 einen Vorschlag für eine Rahmenrichtlinie
des Rates bezüglich der Ausbeutung und des sexuellen Missbrauchs von
Kindern und Kinderpornografie vorgelegt, die die Rahmenentscheidung
2004/68/JHA außer Kraft setzt.
Jedoch hat die EU keine Kompetenz bei Kriminalermittlungen in Einzelfällen.
Gemäß Artikel 33 TEU bleiben die Mitgliedstaaten für die Aufrechterhaltung
der öffentlichen Ordnung verantwortlich.
Schlussfolgerung
Die Union ist nicht in der Lage die Entscheidungen der Gerichtsbehörden
in kriminellen Angelegenheiten zu prüfen und kann bei den Fällen, die
die Petentin vorgebracht hat, nicht einschreiten. Deshalb kann die EU
nichts weiter Nützliches zu dieser Petition beisteuern.
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Fondation Princesses
de Croÿ et Massimo Lancellotti - 10 Rue Faider - 1060
Bruxelles - Belgique - Droit de réponse: postmaster@droitfondamental.eu
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